Hausordnung der Albert-Einstein-Grundschule
Die Hausordnung ist das Ergebnis der Beratung und Beschlüsse der Schulkonferenz. Sie wurde am 6. Mai 2024 durch die Schulkonferenz bestätigt und tritt somit in Kraft. Zur Sicherung eines reibungslosen und disziplinierten Ablaufes an unserer Schule werden folgende Maßnahmen festgelegt:
- Das Schulhaus ist für den Schulbetrieb ab 7:15 Uhr geöffnet, der Unterricht beginnt 7:30 Uhr.
- Eine Aufsichtsperson hält sich ab 7:15 bis 7:25 Uhr im Eingangsbereich auf und sorgt für Sicherheit und einen reibungslosen Einlass. 7:25 Uhr wird die Eingangstür geschlossen. Für SchülerInnen, die zur zweiten Stunde Unterrichtsbeginn haben, wird die Eingangstür von 8:15 bis 8:23 Uhr geöffnet.
- Während der weiteren Unterrichtszeit ist die Schuleingangstür geschlossen.
- Oberbekleidung, Regenschirme und zumutbare Sportbeutel sind in den zugeteilten Garderoben aufzubewahren. Die Klassen sorgen in eigener Verantwortung für Ordnung.
- Rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn befinden sich alle SchülerInnen in den entsprechenden Unterrichtsräumen. Sie bereiten sich auf die folgende Stunde vor.
- Die Belüftung der Räume erfolgt während der Stunden unter Aufsicht der LehrerInnen. Rollos werden fachgerecht nur durch Erwachsene betätigt, das Licht wird nach Verlassen der Räume ausgemacht, die Türen geschlossen.
- Das Frühstück wird 9:10 bis 9:25 Uhr eingenommen und die Kinder sitzen an den Tischen. 9:25 Uhr gehen sie zügig ins Freie, bei schlechtem Wetter bleiben sie im Zimmer. Die Entscheidung darüber fällt die Schulleitung.
- Das Klettergerüst darf für das Pausenspiel in beiden großen Pausen genutzt werden. Das Rennen ist nur auf dem Bolzplatz erlaubt.
- Die Essenseinnahme am Mittag erfolgt nach einem gesonderten Plan, der den Kindern bekannt ist. Für den Speiseraum gilt eine Speiseraumordnung. Kinder, die nicht in der 2. große Pause das Mittagessen einnehmen, gehen auf den Hof bzw. in den Hort.
- Ohne Zustimmung einer Lehrkraft wird das Schulgebäude während der Unterrichtszeit nicht verlassen.
- Die letzte Lehrkraft im Raum sorgt für eine zumutbare Ordnung, lässt laut Plan die Stühle hochstellen, schließt alle Fenster und löscht das Licht.
- Nach der letzten Unterrichtsstunde melden sich die Kinder umgehend bei ihren ErzieherInnen.
- Das Treppenhaus, die oberen Etagen und die Toiletten sind keine Spiel- und Aufenthaltsräume.
- Alle SchülerInnen und NutzerInnen der Schule und ihrer weiteren Einrichtungen sind verpflichtet, sich kulturvoll zu verhalten und pfleglich mit Sachwerten umzugehen. Trampelpfade werden vermieden, Bäume geschützt und Grünanlagen pfleglich behandelt. Das Gelände zwischen Turnhalle und Hort und der Schulgartenbereich sind keine Spielstätten.
- Rücksichtsvolles Verhalten untereinander ist die Voraussetzung, um Unfälle zu vermeiden. SchülerInnen und LehrerInnen achten auf Pünktlichkeit und einen freundlichen Umgangston. Kinder und Erwachsene grüßen sich beim Betreten des Hauses.
- Jeder LehrerInnen hat die Pflicht, nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit solche Maßnahmen einzuleiten, die eine feste Ordnung und Disziplin an der Schule sichern.
- Das Mitbringen von internetfähigen, datenspeichernden und datenverarbeitenden Geräten (Smartphone, Smartwatch, Kamera, Tablett etc.) in die Schule ist untersagt.
- Das Mitbringen von Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen ist strengstens untersagt.
- Nach Unterrichtsschluss bzw. GTA-Kursen ist das Schulgebäude durch die SchülerInnen unverzüglich zu verlassen.
Allerlei für den Schulalltag
Eltern bzw. Begleitpersonen werden gebeten, ihre Kinder an der Eingangstür zu verabschieden. Beim Abholen der Kinder warten sie im Eingangsbereich oder melden sich bei den Lehrkräften bzw. Erzieherinnen.
Der Aufenthalt im Schulgebäude erfolgt nur in Absprache mit dem Personal der Schule, ansonsten gilt er als unbefugt.
Die Feuerwehrzufahrt ist grundsätzlich freizuhalten. (siehe Beschilderung)
Nur in Ausnahmesituation wird der Schulhof geöffnet.
Außentore sind geschlossen zu halten.
Im gesamten Schulbereich gilt Rauch– und Cannabisverbot. Dies gilt auch für E-Zigaretten sowie Cannabisprodukte, gleich in welcher Form und Menge. Das Verbot betrifft alle Personen, die sich im Schulgelände, auf dem Schulgelände oder bei verbindlichen schulischen Veranstaltungen aufhalten.
Hunde sind im Schulgelände nicht erwünscht und müssen draußen bleiben.
Lehrer und Erzieher können für die liegen gebliebenen Sachen der Kinder nicht verantwortlich gemacht werden. Fundsachen liegen zweimal im Jahr (jeweils zum Halbjahr und zum Schuljahrschluss) aus und werden danach entsorgt bzw. dem Fundbüro (wertvollere Gegenstände) übergeben.
Infektionskrankheiten und Kopfläusebefall sind umgehend der Schule zu melden.
Entschuldigungen wegen Krankheit/ Abwesenheit von Kindern sind rechtzeitig (bis spätestens 9:00 Uhr) der Schule mitzuteilen.
- Telefon: 0371/271710
- E-Mail: gs-albert-einstein@schulen-chemnitz.de
Spätestens nach der Genesung/ dem Wiedererscheinen sollte eine schriftliche Entschuldigung vorliegen.
Ab dem 6. Krankheitstag ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich.
In Ausnahmefällen (Todesfall, Kur, religiöser Feiertag) kann ein Antrag auf Freistellung gestellt werden. Dieser ist schriftlich und mindestens 1 Woche vorher beim Klassenleiter oder der Schulleitung einzureichen und benötigt die schriftliche Genehmigung. Bleiben Kinder ohne Freistellungsgenehmigung oder Krankheitsentschuldigung der Schule fern, ist dies ein unentschuldigter Fehltag und kann bei deren Häufung zu einer Ordnungsstrafe führen.